Kostenlose Info: Tel. 0761 4893148 (bundesweit tatig)
Email: hilfe@dubleibstvater.de
Telegram: https://t.me/michaelbonn (MichaelBonn)

WhatsApp: https://wa.me/message/W3SHO4DQIKLZC1
Deine Nachricht wurde gesendet
Die elterliche Sorge findet ihre Rechtfertigung nicht in einem Machtanspruch der Eltern, sondern in dem Bedürfnis des Kindes nach Schutz und Hilfe dabei, sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln (vgl. BVerfGE 24, 119; FamRZ 1968).
Auch hat das Elternrecht seine Wurzeln nicht in naturgegebener Verschiedengeschlechtlichkeit, sondern besteht in erster Linie im Interesse des Kindes, damit beide Eltern ihrem Pflichtrecht nachkommen können (BVerfGE 24, 119, 144 = NJW 1968, 2233, näher dazu u.a. Seibert FamRZ 1995, 1457, 1459, 1460).
Väter werden als vollwertiger Elternteil kaum respektiert, können kaum auf Unterstützungsangebote zurück greifen und in Bezug auf ihre Kinder benachteiligt und stets auf minimalen Umgang reduziert, weshalb ich insbesondere Väter dabei unterstütze, ihre Kinder nicht zu verlieren.
Entscheidend ist, dass man die sog. wohlverstandenen Interessen des Kindes, nämlich dem Kind beide Eltern zu erhalten und sich dafür einzusetzen, in den Vordergrund stellt, nicht jedoch sein subjektives Interesse. Eigene Eitelkeiten müssen hinten anstehen. Das Engagement gilt also ausschließlich dem Kind, nicht sich selbst! Der Kindeswille allerdings – ob induziert oder nicht – dient nicht immer den wohlverstandenen Interessen des Kindes.
Wichtig ist bei der Argumentation im Einsatz für das Kind, die Vorzüge für das Kind und was man selbst dazu leistet und leisten in den Vordergrund zu stellen, nicht aber den anderen schlecht zu schreiben und zu reden.
Nun geht es in den von mir begleiteten Fällen meist darum, dass ein Elternteil die Bindung des Kindes / der Kinder an den anderen Elternteil nicht ertragen kann, verhindert, oder verhindern möchte, ein Konkurrenzkonstrukt aufbaut und den anderen Elternteil aus der Verantwortung zu drängen versucht. Dass dem Kind, bzw. den Kindern jedoch beide Eltern erhalten bleiben, dafür setze ich mich ein. Denn Kinder brauchen beide Eltern.
Mein Eindruck ist, dass insbesondere Väter kaum Unterstützung von den Behörden in Kindschaftssachen erfahren, weshalb ich hier diese Lücke schließe.
Ich weise darauf hin, dass Rechtsberatung Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten ist. Bei der Suche nach „Familienrecht“ ist auf „Kindschaftsrecht“ zu achten: „Scheidung“ können viele, „Kindschaftsrecht“ nur wenige Kanzleien, denn es geht nicht um die Differenzen, sondern um die Gemeinsamkeiten der Eltern für das Kind!
Ich berate und unterstütze Dich hinsichtlich der Kommunikation und der Korrespondenz mit den Akteuren des Jugendamts, des Gerichts, der Anwälte, der Verfahrensbeistandschaft, des Familienrechtspsychologischen Gutachtens und insbesondere dem anderen Elternteil.
Der Fokus soll auf die eigenen Qualitäten und Fähigkeiten und vor allem auf das Kind gelegt werden. Es wird stets von Kindeswohl gesprochen, doch kaum jemand kennt die Kindeswohlkriterien. Zumeist gerät auch das Kind aus dem Fokus des Gerichtes, der Verfahrensbeiständin, des Jugendamtes und selbst der Gutachterin, die sich in vielen Fällen oft auf die Seite eines Elternteils schlagen und die wohlverstandenen Interessen des Kindes, nämlich ungestörten Zugang zu beiden Eltern zu haben, aus den Augen verlieren.
Gerne breite ich Dich hinsichtlich der Kommunikation und Korrespondenz mit dem Jugendamt, mit der Verfahrensbeiständin, dem Gericht und der Gutachterin vor. Zur Vorbereitung lohnt sich „Eltern vor dem Familiengericht„
Meine Unterstützung biete ich bundesweit an und bin zu erreichen über:
📞 Deutschland Festnetz 0761 4893148 (bundesweit)
📞 Schweiz Fixnet 061 5336445 (wenn die Kinder in Deutschland leben)
Email: hilfe@dubleibstvater.de
Telegram: https://t.me/michaelbonn (MichaelBonn)
WhatsApp: https://wa.me/message/W3SHO4DQIKLZC1
Anfragen beantworte ich gerne per Telefon oder schriftlich per Email, WhatsApp und Telegram.
Jeden Montag offene telefonische Sprechstunde, kostenlos
Deutschland, bundesweit 📞 0761 4893148 (Festnetz)
Schweiz, landesweit 📞 061 5336445 (Fixnet, Büro Basel)
Appels depuis la France – Numéro unique avec service de rappel immédiat, 📞 +49 1567 9620177 (Bureau de Fribourg (Allemagne). En cas de tonalité, raccrochez, je vous rappelle sans délai. Indique simplement ton numéro de téléphone ici pour être rappelé : (obligatoire):